Fragen zum Fischereischein und zur Fischereiabgabe

 

Fragen zum Fischereischein und zur Fischereiabgabe werden ihnen bei der Unteren Fischereibehörde der Kreisverwaltung Teltow-Fläming beantwortet.

 

 

 

Kreisverwaltung Teltow-Fläming

 

Am Nuthefließ 2●14943 Luckenwalde●Tel: 03371/6082114

 


Fischereischein

 

Angeln mit und ohne Fischereischein im Land Brandenburg

 

Jeder Bürger ab acht Jahren ist im Land Brandenburg das Angeln auf Friedfischen ohne Fischereischein gestattet.

Benötigt wird jedoch der Nachweis einer für das laufende Jahr geleisteten Fischereiabgabe und natürlich die Angelerlaubnis für das jeweilige Gewässer.

Für Bürger ohne Fischereischein, die sich für das Angeln von Friedfischen interessieren, hat das Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung eine verständlich beschriebene und anschauliche Broschüre mit vielen Abbildungen von Fischen zum Friedfischangeln ohne Fischereischein herausgegeben.

Diese Broschüre kann jeder Bürger kostenlos bei der unteren Fischereibehörde erhalten.

Wer Raubfische angeln möchte, muss im Besitz eines Fischereischein sein.

Seit dem 1. August 2006 wird der bisherige Fischereischein A nicht mehr verlängert, dafür wird ein unbefristeter Fischereischein ausgestellt.

Die Gebühr beträgt 25 Euro.

Für die Ausstellung wird ein aktuelles Passbild vom Antragsteller benötigt.

Die Fischereischeine A behalten jedoch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Befristung ihre Gültigkeit.

Das gilt auch für die auf dem Fischereischein A nachgewiesene Fischereiabgabe.

Zum erstmaligen Erwerb eines Fischereischeins ist eine Anglerprüfung nachzuweisen. Wer an einer Anglerprüfung teil nehmen möchte, muss einen Formgebundenen Antrag bei der unteren Fischereibehörde stellen.

Die Gebühren für die Prüfung beträgt 25 Euro.

Außerdem gelten folgende Gebühren und Abgaben:

Kinder und Jugendliche ab 8 bis unter 18 jahren zahlen für die Fischereiabgabemarke 2,50 Euro.

Erwachsene ab 18 Jahren können wählen zwischen einer Fischereiabgabemarke für 12 Euro gültig für ein Jahr oder für 40 Euro gültig für 5 Jahre.

Kinder und Jugendliche von 8 bis unter 18 Jahren können auch einen Jugendfischereischein beantragen und zahlen dafür 2,50 Euro ein Passbild ist beizulegen.

Bei postalischer Beantragung benötigt die Fischereibehörde den Einzahlungsbeleg und einen frankierten Rückumschlag mit Anschrift.

Die Einzahlungen der  Gebühren und Abgaben sollte per Überweisung erfolgen.

Empfänger: Landkreis Teltow-Fläming

Geldinstitut: Mittelbrandenburgische Sparkasse (MBS) Potsdam

 

IBAN:DE86 1605 0000 3633 0275 98

BIC: WELADED1PMB

 

Verwendungszweck: Name des Antragstellers und Codierung:122030.431110

 

Ansprechpartner:

 

Frau Otto
Tel:03371/6082114

 E-Mail: Ariane.Otto@teltow-flaeming.de

 

Quelle: Untere Fischereibehörde Landkreis Teltow - Fläming